Allgemeine Geschäftsbedingungen – Strobel und Schmaderer GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Entsorgungen
I. Allgemeines / Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Entrümpelungen und Entsorgungen zwischen unserem Unternehmen (im Folgenden: Auftragnehmer) und dem Kunden / der Kundin (im Folgenden: Auftraggeber) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
II. Vertragsvereinbarung / Vertragsschluss
Vertragssprache ist deutsch. Das Angebot kommt durch individuelle Vereinbarung oder Vor-Ort- Besichtigung zustande. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer ist vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebots an das Angebot gebunden. Der Vertrag kommt mit Angebotsannahme durch den Auftraggeber zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bei allen angebotenen Dienstleistungen sind in den Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände vom Auftraggeber vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Waffen und Gegenstände im Sinne des Waffengesetz (WaffG) sowie Gegenstände und Stoffe im Sinne des Betäubungsmittelgesetz ( BtmG) ist von der Dienstleistung ausgeschlossen.
III. Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer führt Haushaltsauflösungen und Räumungen von Wohnungen, Häusern und anderen Objekten sowie einzelnen Räumen durch. Der Auftragnehmer wird bei allen beauftragten Leistungen die Arbeiten sorgfältig, fachgerecht und termingerecht durchführen und das Objekt besenrein verlassen.
IV. Eigentumsübergang
Bei der Beauftragung von Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen gehen alle, sich in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Mit der Angebotsannahme versichert der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, dass er Eigentümer der Gegenstände ist oder zumindest vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Durchführung der beauftragten Tätigkeiten die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen und insbesondere alle Wertgegenstände (insbesondere Bargeld, Schmuck, Wertpapiere) zu entnehmen und /oder eindeutig zu kennzeichnen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verpflichtung, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten.
V. Leistungserbringung
Der Auftragnehmer ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.
VI. Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt seitens des Auftragnehmers nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Covid19-bedingte Ausfälle, Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
VII. Preise
Die Preise bemessen sich nach der Größe und Aufwand in Euro. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung. Alle Preise gelten inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und ausschließlich zu dem im Vertrag vereinbarten Preis.
VIII. Abnahme
Die Abnahme der vom Auftragnehmer erbrachten Werkleistung ist durch Unterzeichnung des Auftrages vom Auftraggeber oder eine befugte Person schriftlich zu bestätigen. Es gilt § 640 BGB.
IX. Zahlungsbedingungen
Rechnungsbeträge können am Tag der Ausführung sofort nach Auftragserledigung per Überweisung bezahlt werden. Bei Überweisung tritt 5 Werktage nach Zugang der Rechnung der Verzug ein. Ab Beginn des Verzugs können dem Auftraggeber Kosten für Mahnungen aufgrund anhaltenden Zahlungsverzugs sowie Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden. Ab einem Auftragswert in Höhe von 3.000 € werden 50% des Betrags bei Auftragserteilung fällig, Restzahlung sofort nach Auftragserledigung. Für Stornierungen von schriftlich vorliegenden Aufträgen berechnet der Auftragnehmer eine Stornogebühr. Ab dem Tag der Auftragserteilung bis 7 Tage vor Auftragsausführung entstehen bei Nichtzustandekommen des Auftrags 25% der Auftragshöhe als Stornogebühr. Eine Absage 7-3 Tage vor Ausführung führt zu einer Stornogebühr in Höhe von 35%. 2-1 Tag vor Auftragsdurchführung fallen 55% und bei einer Absage am Tag der geplanten Ausführung 75% des Auftragswertes an.
X. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte Entrümpelung/Haushaltsauflösung und fachgerechte Entsorgung. Weist die Entrümpelung/Haushaltsauflösung dennoch Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.
XI. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Zustand der in der Wohnung nach der Entrümpelung befindlichen An-/Einbauten, insbesondere für die Wände, (PVC/Holz) Böden, Schlösser, Jalousien, Rollläden, fehlende Schlüssel und sonstige Beschädigungen aller Art. Nach Auftragserteilung können für entrümpelte/entsorgte Gegenstände keine Schadensersatz-Ansprüche gestellt werden. Es werden alle vereinbarten Gegenstände entsorgt, d.h. die Wohnung wird leer und besenrein übergeben.
XII. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Stuttgart.
XIII. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
( Stand: Juli 2023)


